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Fragen und Antworten - Holzapfel Bestattungen

Wann findet die Bestattung statt?


Bestattungsfristen werden durch die Gesetze des jeweiligen Bundeslandes festgelegt.

Bei Erdbestattungen gilt für fast alle Bundesländer: Der Verstorbene darf frühestens nach 48 Stunden und muss spätestens in 4-10 Arbeitstagen beerdigt werden. Wochenenden und Feiertage werden nicht zur Höchstdauer hinzugerechnet. In Einzelfällen kann die Frist wegen Terminierungsproblemen oder Krankheit verlängert werden.

Bei einer Feuerbestattung bzw. Bestattungen, denen eine Einäscherung voraus geht, gibt es für die Beisetzung der Urne keine Fristen.

Im Allgemeinen lässt sich sagen, Beerdigungen finden etwa nach einer Woche und Feuerbestattungennach nach etwa 2-3 Wochen statt.

Es kann jedoch vor der Einäscherung keine Aussage über die Dauer bzw. den Beisetzungstermin der Urne gemacht werden. Da die Verbrennung des Verstorbenen eine zweite amtsärztliche Leichenschau voraussetzt, können weitere Verzögerungen z. B. durch Rückfragen an den Hausarzt entstehen. Auch die Auslastung des Krematoriums hat Einfluss auf den Beisetzungstermin.

Termine für Trauerfeiern mit der Urne oder Beisetzungen werden deshalb nach der Einäscherung geplant. Die Urne wird bis zum Transport auf den Bestimmungsfriedhof im Krematorium gelagert. Hierfür fallen Gebühren an. Da die Urne nicht auf unbestimmte Zeit aufbewahrt werden kann, sollten Angehörige möglichst zeitnah einen Termin finden.